Arbeitsgruppen
Die Arbeitsgruppen der SGPW widmen sich ausgewählten fachlichen Fragen innerhalb der SGPW, gemäss Auftrag durch die Generalversammlung (GV) und erstatten der GV Bericht. Die GV setzt die Arbeitsgruppen für maximal drei Jahre ein; sie wählt den Präsidenten und die Mitglieder. Eine Fortsetzung der Arbeit muss durch die GV bestätigt werden.